Welche Spitzoffice-Standorte gibt es und wie wähle ich den passenden aus?
Spitzoffice bietet Standorte in Berlin, Hamburg, München und Piding im Berchtesgadener Land. Entscheide danach, in welcher Region dein Unternehmen präsent sein soll und welche lokale Anschrift beziehungsweise Telefonnummer am besten zu deinem Außenauftritt passt.
Wie buche ich eine Geschäftsadresse oder ein Virtual Office?
Du wählst deinen Standort, den passenden Tarif und die gewünschten Zusatzleistungen online aus. Anschließend reichst du alle erforderlichen Angaben und Unterlagen digital ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird deine neue Adresse freigeschaltet.
Welche Unterlagen brauche ich für die Buchung?
Das hängt von deiner Rechtsform, deinem Unternehmensstatus und der geplanten Nutzung der Adresse ab. Benötigt werden können zum Beispiel ein Identitätsnachweis, eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug, Gründungsunterlagen sowie Angaben zu Geschäftsführer:innen und wirtschaftlich Berechtigten. Unser Schritt-für-Schritt-Prozess führt dich durch alles.
Warum muss ich meine Identität und mein Unternehmen nachweisen?
Spitzoffice ist gesetzlich verpflichtet, Kund:innen und beteiligte Unternehmen zu prüfen (zum Beispiel im Rahmen des Geldwäschegesetzes). Dadurch wird verhindert, dass die Standorte anonym, missbräuchlich oder für unzulässige Zwecke genutzt werden.
Wie schnell kann ich meine neue Adresse verwenden?
Sobald alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen, beginnt die Prüfung. In der Regel erhältst du innerhalb der Geschäftszeiten innerhalb eines Werktags deinen Zugang. Häufig geht es schneller.
Muss ich persönlich am Standort erscheinen?
Nein. Die Buchung, Übermittlung deiner Unterlagen und Freischaltung erfolgen vollständig online. Bei einer späteren Sitzverlegung kann jedoch je nach Rechtsform eine persönliche oder digitale Unterschrift bei einem Notariat erforderlich sein.
Kann Spitzoffice meine Buchung ablehnen?
Ja. Eine Buchung kann abgelehnt werden, wenn notwendige Unterlagen fehlen, Angaben nicht nachvollziehbar sind, die gewünschte Nutzung nicht zum gebuchten Angebot passt oder rechtliche beziehungsweise interne Prüfanforderungen nicht erfüllt werden.